Beratung

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

mein Name ist Katharina Granger und ich bin als Schulpsychologin und Lehrerin für die Fächer Englisch, Französisch, Deutsch als Zweitsprache, Spanisch und Ethik zuständig. Dadurch bin ich gut mit der schulischen Situation am Gymnasium Riem vertraut.

In der Beratung versuche ich, gemeinsam mit Schülerinnen und Schüler, Eltern oder Lehrkräften Lösungen für die bestehenden Schwierigkeiten zu entwickeln.

  • Schwierigkeiten bei der Übergangsphase von der Grundschule zum Gymnasium: „Hier ist alles so anders.“
  • Schwierigkeiten beim Lernen, mit der Konzentration oder Motivation (inkl. dem Einsatz schulpsychologischer Testverfahren):

„Ich weiß gar nicht, wie ich mich organisieren soll.“

„Meine Gedanken driften bei den Hausaufgaben sofort ab.“

„Ich habe sowas von keinen Bock auf Schule!“

  • Konflikte/Probleme mit FreundInnen, Eltern, Lehrkräften, der Klasse oder MitschülerInnen (auch Fälle von Mobbing): „Ich fühle mich oft ausgegrenzt, die anderen sind gemein zu mir.“
  • Prüfungs- und Schulängste: „Ich habe immer schon eine Woche vor der Schulaufgabe/ Präsentation Bauchschmerzen und schlafe nicht mehr“
  • Über-/Unterforderung: „Ist das Gymnasium die richtige Schule für mich?“
  • Persönliche Krisen oder kritische Lebensereignisse wie Depression (siehe unten für Kontaktadressen)
  • Schwierigkeiten bei der Persönlichkeitsentwicklung (Selbstbild, Selbstvertrauen, ...)
  • Lese-Rechtschreib-Störung (Informationen zu Nachteilsausgleich / Notenschutz sind weiter unten zu finden)
  • Stressempfinden: „Ich kann mich nie so richtig entspannen.“

Was ist Beratung?

Was ist Beratung?

Beratung ist nicht gleichzusetzen mit Therapie. Ich möchte vielmehr Ratsuchenden dabei helfen, selbst zu einer Lösung ihres Problems zu gelangen (Hilfe zur Selbsthilfe).

Bei psychischen Auffälligkeiten wie Ess-Störungen, Depressionen, selbstverletzendem Verhalten oder Selbstmordgedanken kann ich maximal eine erste Anlaufstelle sein und über die Möglichkeiten therapeutischer Unterstützung informieren. Ggf. finden Absprachen mit dem Therapeuten/der Therapeutin statt bzgl. der Umsetzung geeigneter Maßnahmen in der Schule.

 

Grundsätze der schulpsychologischen Arbeit

Grundsätze der schulpsychologischen Arbeit

 

Meine Arbeit unterliegt der Schweigepflicht, d.h. dass ohne das Einverständnis der Ratsuchenden keinerlei Informationen über die Beratung an andere Personen weitergegeben werden. Außerdem basiert jegliche Beratung auf Freiwilligkeit – es wird also niemand zu einem Termin bei mir gezwungen. Die Schulberatung steht allen Mitgliedern der Schulfamilie offen und ist kostenfrei.

Ein Formular zur Entbindung der Schweigepflicht können Sie herunterladen. (siehe unten)

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Quelle: Junior Ferreira unsplash

Kontaktmöglichkeit:

Kontaktmöglichkeit:

  • Jederzeit per Elternportal.
  • Eine Pausensprechstunde zum ersten Kennenlernen für Schülerinnen und Schüler findet jede Woche am Montag in der 2. Pause statt.

Bitte nimm/nehmen Sie das Beratungsangebot frühzeitig oder - besser gesagt – rechtzeitig in Anspruch.

Schulpsychologin

StRin Katharina Granger               

Raum: F.01.011

Telefon: 089 23337511

Mail: über das Elternportal

Staatliche Schulberatung

Natürlich kann auch die zentrale Schulberatungsstelle für München kontaktiert werden. Dort nimmt man sich auch gerne Fällen besonders komplexer Struktur an.

Externe Unterstützungsangebote bei psychischen Erkrankungen und persönlichen Notlagen

Außerschulische Einrichtungen und Angebote vor Ort zur Unterstützung bzw. Therapie bei psychischen Erkrankungen können unter folgenden Links gefunden werden.

Beantragung von Nachteilsausgleich / Notenschutz aufgrund einer Lese-Rechtschreib-Störung

Falls Sie für Ihr Kind einen Nachteilsausgleich/Notenschutz aufgrund einer vorliegenden Lese-Rechtschreib-Störung, isolierten Lese-Störung oder isolierten Rechtschreib-Störung beantragen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Laden Sie den Antrag auf herunter und senden Ihn postalisch an die Schulleitung.
  2. Senden Sie die Kopie eines aktuellen fachärztlichen Gutachtens / einer schulpsychologischen Stellungnahme als Anlage zum Antrag per Post mit.
  3. Eventuell werde ich weitere Testungen mit Ihrem Kind durchführen.

Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Nachteilsausgleich/Notenschutz kann erst bearbeitet werden, wenn Antrag und aktuelles fachärztliches Gutachten/schulpsychologische Stellungnahme/weitere Testergebnisse vorliegen.

Sollten Sie und/oder Lehrkräfte Ihres Kindes eine LRS vermuten, so vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit mir.

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Quelle: Deniz Altindas unsplash

Folgende Unterlagen, Informationen und Anträge habe ich hier für Sie zusammengestellt:

Antrag auf Nachteilsausgleich Notenschutz

Außerschulische Beratungsstellen

Entbindung Schweigepflicht

Kontaktliste Depressionen

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