Schulpsychologin

Schulpsychologische Beratung                             

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
mein Name ist Katharina Granger und ich bin als Schulpsychologin und Lehrerin für die Fächer Englisch, Französisch, Deutsch als Zweitsprache, Spanisch, Psychologie und Ethik zuständig. Dadurch bin ich gut mit der schulischen Situation am Gymnasium Riem vertraut.

In der Beratung versuche ich, gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern, Eltern oder Lehrkräften Lösungen für die bestehenden Schwierigkeiten zu entwickeln.

• Schwierigkeiten bei der Übergangsphase von der Grundschule zum Gymnasium: „Hier ist alles so anders.“
• Schwierigkeiten mit der Konzentration oder Motivation (inkl. dem Einsatz schulpsychologischer Testverfahren):
„Meine Gedanken driften bei den Hausaufgaben sofort ab.“
„Ich habe keinen Bock auf Schule!“

Schulpsychologin
StRin Katharina Granger
Raum: F.01.011

• Prüfungs- und Schulängste: „Ich habe immer schon eine Woche vor der Schulaufgabe/Präsentation Bauchschmerzen und schlafe nicht mehr.“
• Persönliche Krisen oder kritische Lebensereignisse: Kontaktliste Depression
• Schwierigkeiten bei der Persönlichkeitsentwicklung (Selbstbild, Selbstvertrauen ...).
• Lese-Rechtschreib-Störung (Informationen zu Nachteilsausgleich/Notenschutz sind weiter unten zu finden).
• Stressempfinden: „Ich kann mich nie so richtig entspannen.“

Bei Konflikten oder Problemen mit Freunden, Eltern, der Klasse oder Mitschülern (auch Fälle von Mobbing) steht euch/Ihnen unsere Schulsozialpädagogin Maria Scharf als Ansprechpartnerin zur Verfügung, bei Problemen mit Lehrkräften unsere Verbindungslehrer.
Ansprechpartnerin bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten ist Christiane Winter, bei welcher das individualisierte Lerncoaching besucht werden kann.
Bei Über-/Unterforderung und Gedanken wie „Ist das Gymnasium die richtige Schule für mich?“, sowie bei Schwierigkeiten des Lernverhaltens wende dich/wenden Sie sich bitte an unsere Beratungslehrkraft Anja Ruttkowski, welche die Schullaufbahnberatung betreut.

Was ist Beratung?
Beratung ist nicht gleichzusetzen mit Therapie. Ich möchte vielmehr Ratsuchenden dabei helfen, selbst zu einer Lösung ihres Problems zu gelangen (Hilfe zur Selbsthilfe).
Bei psychischen Auffälligkeiten wie Ess-Störungen, Depressionen, selbstverletzendem Verhalten oder Selbstmordgedanken kann ich maximal eine erste Anlaufstelle sein und über die Möglichkeiten therapeutischer Unterstützung informieren. Ggf. finden Absprachen mit dem Therapeuten/Therapeutin bzgl. der Umsetzung geeigneter Maßnahmen in der Schule statt.

Grundsätze der schulpsychologischen Arbeit
Meine Arbeit unterliegt der Schweigepflicht, d.h. dass ohne das Einverständnis der Ratsuchenden keine Informationen über die Beratung an andere Personen weitergegeben werden. Außerdem basiert jegliche Beratung auf Freiwilligkeit – es wird also niemand zu einem Termin bei mir gezwungen. Die Schulberatung steht allen Mitgliedern der Schulfamilie offen und ist kostenfrei.
Ein Formular zur Entbindung der Schweigepflicht können Sie hier herunterladen.

Kontaktmöglichkeit:
• Jederzeit per Elternportal.
• Eine Pausensprechstunde zum ersten Kennenlernen für Schülerinnen und Schüler findet jede Woche am Dienstag in der 2. Pause statt.
• Ansonsten sprich mich gerne auf dem Gang an, wenn du mich siehst!
Bitte nimm bzw. nehmen Sie das Beratungsangebot frühzeitig oder – besser gesagt – rechtzeitig in Anspruch.

Staatliche Schulberatung
Natürlich kann auch die zentrale Schulberatungsstelle für München  kontaktiert werden. Dort nimmt man sich auch gerne Fällen besonders komplexer Struktur an.

Beantragung von Nachteilsausgleich / Notenschutz aufgrund einer Lese-Rechtschreib-Störung
Falls Sie für Ihr Kind einen Nachteilsausgleich / Notenschutz aufgrund einer vorliegenden Lese-Rechtschreib-Störung, isolierten Lese-Störung oder isolierten Rechtschreib-Störung beantragen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Laden Sie den Antrag herunter und senden ihn postalisch an die Schulleitung.
2. Senden Sie die Kopie eines aktuellen fachärztlichen Gutachtens / einer schulpsychologischen Stellungnahme als Anlage zum Antrag per Post mit.
3. Eventuell werde ich weitere Testungen mit Ihrem Kind durchführen.
Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Nachteilsausgleich / Notenschutz kann erst bearbeitet werden, wenn Antrag und aktuelles fachärztliches Gutachten / schulpsychologische Stellungnahme / weitere Testergebnisse vorliegen.


Externe Unterstützungsangebote bei psychischen Erkrankungen und persönlichen Notlagen
Außerschulische Einrichtungen und Angebote vor Ort zur Unterstützung bzw. Therapie bei psychischen Erkrankungen können unter diesem Link gefunden werden.

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